Interne Hinweisgeberstelle - Was können wir für Sie tun?

 

Sie als Mitarbeiter oder Dienstleister oder Kunden haben Hinweise oder den Verdacht auf eine möglicherweise rechtswidrige Handlung von Mitarbeitern unseres Unternehmens?

Mit dem „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“, kurz: Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), hat Deutschland eine EU-Richtlinie nun auch national umgesetzt. Menschen, die auf mögliche Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen hinweisen wollen, sollen das einfach und ohne Angst vor Repressalien (wie beispielsweise Abmahnungen, Versagung eine Beförderung, Disziplinarverfahren oder Mobbing) tun können. Gleichzeitig sollen aber auch die Unternehmen die möglichen gemeldeten Verstöße ernst nehmen und dabei gleichzeitig andere möglicherweise betroffene Personen vor unrechtmäßigen Nachteilen schützen.

 

Unsere Interne Meldestelle

 

Wir haben uns dem Anliegen einer kompetenten und glaubwürdig unabhängigen internen Meldestelle angenommen und die Rechtsanwaltskanzlei Holger Panzig aus Potsdam mit der Einrichtung und dem Betrieb einer internen Meldestelle beauftragt, die von Hinweisgebern auch anonyme Hinweise aufnimmt und unabhängig bearbeitet. Die Hinweisgeber sollen damit vor möglichen Nachteilen durch das betroffene Unternehmen oder den Mitarbeitern effektiv geschützt werden.

Die Meldung kann auf allen gängigen Kommunikationswegen an die Meldestelle erfolgen.


Bitte wenden Sie sich an:

Rechtsanwaltskanzlei Panzig

Interne Meldestelle der Medizintechnik Morscheck e.K.

persönlich/vertraulich

Rechtsanwalt Holger Panzig

Hegelallee - 5, 14467 Potsdam

Tel.: 0331 - 60 10 77 2

E-Mail: Meldestelle

 

Daneben wurden zugleich Behörden als externe Meldestellen errichtet, wenn sich der Hinweisgeber mit seinem Anliegen innerhalb des Unternehmens unzureichend vertreten fühlt. Einzelne Meldungen an die externe Meldestelle können von Hinweisgebern online unter folgendem Link eingereicht werden: BfJ - Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de).

Als externe Meldestelle ist bisher das Bundesamt für Justiz gesetzlich bestimmt.